Amtswege-Online
Mit
www.help.gv.at hat der Bund im Internet einen elektronischen behördlichen Ratgeber eingerichtet.
Ein konkretes Pilotprojekt bemüht sich dabei österreichweit um Internetlösungen für Behördenverfahren. Damit sollen im Internet einzelne Amtswege online erledigt werden können. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt das eine bequeme Alternative zum persönlichen Erscheinen bei den Gemeindeämtern und Bezirksverwaltungsbehörden. Und die Verwaltung kann damit ihre Dienstleistungen auch im Interesse der Kunden noch moderner, effizienter und serviceorientierter erbringen.
Geschäftseinteilung - Amtswege

M a r k t g e m e i n d e G r e i f e n b u r g
9761 Greifenburg, Hauptstraße 240
Tel.: 04712-216-DW 12 Fax.: 04712-216-30
e-mail: michael.pirker@ktn.gde.at, greifenburg@ktn.gde.at,
www.greifenburg.com
Zahl: 010-0/2004
Betr.: Gemeindeamt Greifenburg;
Erlassung einer Geschäftsordnung
V E R O R D N U N G
(Dienstanweisung)
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Greifenburg vom 27. Okt. 2004, Zahl: 010-0/2004,
mit welcher für das Gemeindeamt Greifenburg eine
G e s c h ä f t s o r d n u n g
erlassen wird:
Gemäß § 14 Abs. 3 in Zusammenhalt mit § 78 der Kärntner - Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 (K-AGO), LGBl.Nr. 66/1998, idgF. 35/2003, wird verordnet:
§ 1
Sämtliche Geschäfte der Marktgemeinde Greifenburg werden durch das Gemeindeamt besorgt. Die Aufgaben ergeben sich einerseits durch den der Gemeinde auferlegten eigenen Wirkungsbereich und andererseits durch den aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen auferlegten übertragenen Wirkungsbereich.
§ 2
Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes.
Ihm unterstehen die beim Gemeindeamt verwendeten Bediensteten.
§ 3
Den inneren Dienst des Gemeindeamtes leitet der Amtsleiter bzw. im Falle seiner Abwesenheit sein Stellvertreter. Dem Amtsleiter obliegt insbesondere, für einen zweckentsprechenden und geregelten Geschäftsgang und für die Gesetzmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit im Geschäftsgang zu sorgen. Dazu gehören insbesondere ein reibungsloser Ablauf der Geschäfte und die Sorge für die zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der bei der Gemeinde verwendeten Bediensteten.
§ 4
Die Aufteilung der Geschäftsstücke auf die einzelnen Sachbearbeiter erfolgt durch den Amtsleiter, wobei sämtliche eingelangten Geschäftsstücke vorher der Durchsicht durch den Bürgermeister unterliegen.
§ 5
Die Bearbeitung der Geschäfte erfolgt durch Sachbearbeiter.
Die Aufteilung der einzelnen Aufgabengebiete wird geregelt durch die nachstehende
G e s c h ä f t s e i n t e i l u n g :
Herr Amtsleiter Michael P i r k e r :
Leitung des inneren Dienstes (Amtsleiter), Geschäftsaufteilung, Sitzungsvorbereitungen, Sitzungsausarbeitungen, Nothilfswerk, Personalangelegenheiten, Dienstrecht, Dienstaufsicht, Dienstbeschreibungen, Maßnahmen im Rahmen der Amtsinspektion, Erstellung der Dienstpläne, EDV-Organisation, Organisation der Sachmittel, Standesamt, Wahlen, Verordnungserstellungen, Bescheiderstellungen, Bauamt (Baugesetze, Gemeindeplanungsgesetz, Naturschutzgesetz, Gemeindestraßen), Ortsbildpflege, Bauvorhaben der Gemeinde, Grundverkehr, Grundstücksteilung, Grundsteuerbefreiung, Land- u. Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, ländliches Wegenetz, Bedarfszuweisungen, Weisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber den anderen Bediensteten, Aufsicht über gemeindeeigene Gebäude und Betriebe (Amtshaus, Schule, Kindergarten, Bauhof, Badesee, Wasserversorgungsanlage, Skilift), Tierkörperentsorgung, Umweltschutz, Feuerwehrwesen, Entwurf von Verträgen und Vereinbarungen, Gegenzeichnung der Leistungsberichte des Bauhofes, Betreuung der Verordnungen im Rechtsinformationssystem RIS, Betreuung des KAGIS, Gegenzeichnung der Überweisungsaufträge und Telebanking des Kassen- und Verrechnungswesen, alle eingehenden Schriftstücke werden vom Herrn Bürgermeister den Herrn Amtsleiter zur weiteren Aufteilung geöffnet übergeben, Sammlung der Anträge in einem eigenen Ordner, Sammlung der Verordnungen des Gemeinderates in einem entsprechenden Ordner,
Herr Finanzverwalter Alexander K u r z :
Leitung des Kassen- und Verrechnungswesen, Besorgung der Finanzverwaltung (Finanzverwalter), Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände, tägliche Führung des Kassabuches, Annahme und Einbringung der Einnahmen, Leistung der Ausgaben, Aufgaben der Buchhaltung, Abschlussbuch, Kassenbestandsausweise, Tagesabschluss (mindestens 2-3 mal je Woche), Abgabenrecht und Einhebung, Vertretung des Amtsleiters im Fall seiner Verhinderung als Amtsleiter-Stellvertreter, Voranschlagserstellung, Nachtragsvoranschlagerstellung, Abrufung von zugesicherten Bedarfzuweisungsmittel, Erstellung der Beilagen zum Voranschlag, Gebührenhaushalte, mittelfristiger Finanzplan, Telebanking, zwei Unterschriften bei Überweisungen, Inventarisierungsvermerke, Zahlungsnachweise den Buchungsbelegen anschließen, Rechnungsabschluss, Beilagen zum RA, Kredite, Lohnverrechnung, Führung der Lohnkonten, Meldungen BVA und GKK und Finanzamt online, Versicherungen, EDV-Betreuung, Datensicherung täglich am Server, Verwaltung der Rücklagen, Zinsenverhandlungen mit Banken, Jagdpachtaufteilung, Friedhofsverwaltung, Märkte,
Frau Vertragsbedienstete Claudia L E I T N E R:
Leitung des Meldeamtes, Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Volkszählung und Personenstandsaufnahme, Schöffenlisten, Fremdenpolizei, Strafregisterbescheinigung, Erfassung von Wehrpflichtigen, Standesamtangelegenheiten, Gesundheitswesen (einschl. Gemeindesanitätswesen), Sozialhilfe, landwirtschaftliche Förderungen, Statistiken, Posteinlauf – Weiterleitung an den Bürgermeister, Postabfertigung, Parteien- und Schriftverkehr, Registratur, Aktenablage nach den geltenden Aktenplan, Vermerk der Aktenzahl am Schriftstück, Krankenscheinausgabe, Finanzamt-Beihilfen, zentrales Melderegister, Gebäude- und Wohnungsregister online, Personen- und Objektverwaltung in der EDV, laufende Verwaltungstätigkeiten, Überprüfung des Ablagensystems, Bauaktablage nach Orten und Hausnummern, Haupttelefonstelle in der Hauptkanzlei und Verbindung zu den einzelnen Abteilungen,
Herr Günther W A L T L:
Leitung des Fremdenverkehrsamtes, Fremdenverkehrsangelegenheiten, Auswertung der Meldezettel, Vorschreibung der Orts- und Nächtigungstaxenabrechnungen, Fremdenverkehrsstatistiken, Arbeitslosenangelegenheiten, Leitung des Fundamtes und Kundmachung der Fundgegenstände, Fleischbeschauabrechnung, Führung der Nebenkasse, Leitung der Bücherei, Veranstaltungen, Sperrstunden, Vereine, landwirtschaftliche Zählungen, Schreibarbeiten in Word und Excel für den Amtsleiter, Reinschriften von Niederschriften und ins Internet stellen der Gemeinderatssitzungen, Mitarbeit und Stellvertreter des Meldebeamten in Meldeangelegenheiten im Meldeamt, Vertretung in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Mitarbeit im zentralen Melderegister, Personen und Objektverwaltung, Parteienverkehr, Postausgang, Ablage von Akten und Schriftstücke nach dem Aktenplan, Verwaltung der EDV Homepage der Gemeinde.
§ 3
1.) Parteienverkehr im Gemeindeamt:
Der Parteienverkehr im Gemeindeamt der Marktgemeinde Greifenburg wird zeitlich wie folgt festgelegt:
a) Montag bis Freitag von 8,00 bis 12,00 Uhr,
c) Kassenstunden Finanzverwaltung 8,00 bis 12,00 Uhr.
Montag bis Freitag
2.) Bürostunden des Gemeindeamtes:
Die fixen Bürostunden sind von 8.00 bis 12.00Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Die Beginn und Endzeiten der Bediensteten des Gemeindeamtes Greifenburg betragen von Montag bis Freitag von 7,45 Uhr bis 12,15 Uhr und von 13,45 Uhr bis 17,15 Uhr, wovon zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde bei den Beginn oder Endzeiten einzuräumen sind. Die regelmäßige Wochendienstzeit einschließlich der Ruhepausen betragen 40 Stunden. Überstunden sind darüber hinaus zu leisten und werden bei Bedarf angeordnet.
§ 7
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Greifenburg überträgt gemäß § 79 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 LGBl. Nr. 66/1998, in der geltenden Fassung, den Bediensteten der Hauptverwaltung die Ermächtigung, Meldebestätigungen in seinem Namen auszustellen und zu unterfertigen.
§ 8
Zahlungsaufträge, Sparbuchzuführungen und Sparbuchentnahmen sind neben dem Finanzverwalter von einem weiteren Bediensteten der Hauptverwaltung in folgender namentlich angeführter Reihenfolge zu unterfertigen: Herr AL. Michael Pirker, Frau Waltraud Pfeifer.
§ 9
Sämtliche Bedienstete der Hauptverwaltung werden ermächtigt, Empfangsbestätigungen zu unterzeichnen. Die diesbezüglichen Unterschriftsproben sind im Kassenraum auszuhängen.
§ 10
Der Finanzverwalter wird ermächtigt, zum Zwecke der Hereinbringung sämtlicher Abgaben und Gebühren selbständig Maßnahmen, wie Mahnläufe, Zahlungserinnerungen und Postaufträge, vorzunehmen.
§ 11
Alle Geschäftsstücke, auch jene der Finanzverwaltung, welche durch die Marktgemeinde Greifenburg zur Aussendung abgefertigt und nicht dem Bürgermeister zur persönlichen Unterschrift vorgelegt werden, sind vorher dem Amtsleiter zur Durchsicht vorzulegen.
§ 12
Diese Verordnung tritt mit 01.11.2004 in Kraft.
Der Bürgermeister:
Franz Mandl eh.
Siegel:
ergeht an:
1. Personalakte der Bediensteten
2. Hauptkanzlei
3. Kassenwesen
4. Sekretariat - Amtsleitung
5. Ablage Akt 010-0